Ambulanter Pflegedienst –
für Menschen mit Behinderung und Menschen mit Pflegebedarf
Wir Menschen werden immer älter. Daher steigt auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Dies gilt ebenfalls für Personen mit Behinderung.
Häufig tritt der Pflegefall plötzlich und unerwartet ein. Hier benötigen die Betroffenen schnelle und zuverlässige Unterstützung.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst im Raum Worms und Umgebung, der Sie dort betreut, wo Sie sich am wohlsten fühlen – nämlich zu Hause!
In unserem hochprofessionellen Team arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Altenpfleger:innen, Krankenschwestern, Pflegehelfer:innen, Pflegehilfskräfte, Hauswirtschaftshilfen und Betreuungskräfte, die es sich zum Ziel gemacht haben die Lebensqualität von alten, pflegebedürftigen und/oder behinderten Menschen nach Möglichkeit zu verbessern, Klinikaufenthalte zu vermeiden und Angehörige zu entlasten.
Unser Pflegedienst unterstützt und betreut grundsätzlich alle Menschen, die auf Hilfe bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung angewiesen sind oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Haushalt nicht mehr allein erledigen können – ganz egal ob sie alt oder jung sind, ob sie eine geistige Behinderung haben oder nicht. Gleiches gilt für Patienten, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt Nachsorge brauchen.
Des Weiteren kümmern wir uns um Angehörige, die zur Versorgung ihrer Verwandten Unterstützung in der Pflege sowie Anleitung und Beratung benötigen.
Wir arbeiten hierbei eng mit Ärzten, Krankenhäusern, Rehakliniken, Krankengymnasten, Ergotherapeuten sowie Seniorenheimen und Altenwohnanlagen zusammen.
Unsere Leistungen
· Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
· Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
· Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 b (SGB XI)
· Beratungseinsätze § 37. Abs. 3 (SGB XI)
· Verhinderungspflege
· 24 Stunden Rufbereitschaft
· Hilfsmittelberatung
· Besorgung von Verordnungen (HKP) und Rezepten
· Unverbindliche Erstberatung zu Hause oder im Büro, die Patienten und Angehörigen werden über individuelle Möglichkeiten informiert.
Das bieten wir Ihnen
Individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Menschen mit Pflegebedarf.
Die Lebenshilfe ist seit fast 60 Jahren für Menschen mit Behinderungen aktiv. Wir ergänzen für Sie unser Angebot mit dem Ambulanten Pfegedienst.
FAQ – Häufig gestellt Fragen
Wann eine Person pflegebedürftig ist, wie man den Antrag auf Pflegeleistungen stellt und viele weitere Fragen rund um die Betreuung alter, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen beantworten wir Ihnen gerne hier in unseren FAQs.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Was macht unser ambulanter Pflegedienst?
Unser ambulanter Pflegedienst der Lebenshilfe Worms unterstützt alte oder pflegebedürftige Menschen – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht – sowie ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Wir bieten darüber hinaus Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige bspw. Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Die Beratung von pflegenden Angehörigen – sogenannte Beratungseinsätze nach § 37 (3) SGB XI – gehören ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.
Wie und wann kann ich den Pflegedienst der Lebenshilfe Worms erreichen?
Unser Büro in der Eckenbertstraße 7, 67549 Worms ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo - Fr: 8.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns außerdem rund und die Uhr unter der Nummer
06241 20238-105 oder per Mail unter pflege [at] lebenshilfe-worms.de
Was sind Leistungen der Pflegekasse (SGB XI)?
Leistungen der Pflegekassen werden oftmals auch Grundpflege bezeichnet. Die Grundpflege ist eine Leistung, die die grundlegende Lebensqualität eines pflegebedürftigen Menschen sicherstellen sollen.
Der Umfang der Pflege richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den individuellen Wünschen des Pflegebedürftigen und danach, ob auch Angehörige mit in die Pflege eingebunden sind.
Je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5) werden seitens der Pflegeversicherung unterschiedlich hohe Geldleistungen für Pflegeleistungen gewährt.
Hier ein Überblick über unsere Pflegeleistungen
Leistungen in der Grundpflege
· Vollbad / Duschen
· Teilkörperwaschung
· (Hilfe beim) An- und Auskleiden
· Mund- und Zahnpflege
· Kämmen / Rasieren
· Mobilisation/Transfer aus dem Bett/ ins Bett
· Hautpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
· Reinigung der Wohnung, Hausordnung, Fenster putzen
· Einkaufen, Besorgungen
· Haustierversorgung
· Lüften, Blumen gießen
· Wäsche waschen
· Bett machen
Entlastung pflegender Angehöriger
· Urlaubsvertretung
· Krankheitsvertretung
· Rund um die Uhr Betreuung
· Verhinderungspflege
Serviceleistungen
· Begleitung bei Arztterminen
· Besorgung von Rezepten
· Beschaffung von Medikamenten
· Individuelle Beratungen
· Vermittlung Krankengymnastik, Fußpflege
Was sind Leistungen der Krankenkasse (SGB V)?
Leistungen der Krankenkasse werden auch als Behandlungspflege oder häusliche Krankenpflege bezeichnet.
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden. Die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Behandlungspflege erfolgt auf Basis einer ärztlichen Verordnung.
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Welche Hilfen der Einzelne in Anspruch nehmen kann, wie die Kosten getragen werden, wird jeweils in einem beratenden Gespräch geklärt.
Hier ein Überblick über unsere Leistungen im Bereich der Behandlungspflege
· Wundpflege, Verbandwechsel
· Injektionen und Infusionen
· An/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-verbänden
· Blutzucker-, Blutdruckkontrolle
· Dekubitusbehandlung
· Medikamentenüberwachung
· Arzneimittelgabe / -richten
· Verabreichen von Sondenkost
· Katheterwechsel/ -anlegen
· Einreibung
· Einläufe und Spülungen
· Sauerstoffgabe
· Anleitung und Beratung
· Ausführung von jeder ärztlichen Verordnung
Was sind unsere sonstigen Serviceleistungen?
Neben einer 24 Stunden Erreichbarkeit, Beratung vor Begutachtungen bzw. Begleitung während der Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst, vermitteln wir gerne auch Krankengymnastik, Fußpflege, Menüservice, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, hauswirtschaftliche Versorgung und weitere haushaltsnahe Dienstleistungen.
Unser Service für Sie
· 24 Stunden Erreichbarkeit
· Beratung vor Begutachtungen
· Kontakthalten zu Angehörigen und Ärzten
· Verwaltung von Medikamenten
· Zusammenarbeit mit der Apotheke
· Aufbewahrung von Wohnungsschlüsseln
· Vermittlung von weiteren Dienstleistungen
Was bedeutet der sogenannte Betrag für Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro?
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuung verwendet werden.
Ab dem Pfleggrad 2 kann dieser Betrag nur noch für hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuung verwendet werden und nicht mehr für die Grundpflege.
Wer ist pflegebedürftig?
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht der Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Der Medizinische Dienst (MD) führt auf Antrag bei Ihnen zu Hause eine individuelle Pflegebegutachtung durch, danach erfolgt die Zuteilung eines Pflegegrades. Um einen Antrag für die Pflegebegutachtung zu stellen, reicht ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei diesem Prozess von Beginn an!
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Was kostet es, wenn ich den Pflegedienst der Lebenshilfe Worms in Anspruch nehmen möchte?
Das hängt ganz davon ab, welche Leistungen Sie benötigen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V und den Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI.
Die Behandlungspflege erfordert eine Verordnung des Hausarztes und einer Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse. Diese erfordert keinen Pflegegrad. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen die Grundpflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Hierzu ist ein Pflegegrad notwendig, wenn die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen.
Im Rahmen eines Antrages auf einen Pflegegrad ist die Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) entscheidend. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei diesen Begutachtungen.
Je nach Pflegegrad werden dann unterschiedliche Budgets zur Verfügung gestellt. Wir verfügen über den Leistungskatalog des Landes Rheinlad-Pfalz, der die Leistungen anhand von Leistungskomplexen mit Preisen ausweist.
In einem Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen als Kunde bzw. als pflegende Angehörige*r einen individuell zusammengestellten Pflegeplan. Hierüber erhalten Sie dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von uns, in dem die genauen Kosten ausgewiesen sind, sodass Sie einschätzen können, ob das Budget des Pflegegrades ausreicht.
Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können stundenweise in Form von hauswirtschaftlichen oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Alle Leistungen des Pflegedienstes der Lebenshilfe Worms können bei Bedarf auch durch den Kunden privat in Anspruch genommen werden.
Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Beiden Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Sollte es Unstimmigkeiten oder Probleme geben, kommen Sie bitte auf uns zu. Zusammen finden wir eine Lösung.
Wie oft ist ein Hausbesuch täglich möglich?
Wir kommen gerne so oft Sie es wünschen, bestimmte Leistungen übernimmt die Pflege- und Krankenkasse 3-4 mal täglich. Wenn Sie Ihren bisherigen Leistungsumfang erweitern möchten, können Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren oder Sie sprechen Ihre Pflegekraft vor Ort an.
Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?
Als ambulanter Pflegedienst haben wir sogenannte Versorgungsverträge mit allen zugelassenen Pflege- und Krankenkassen. Auf Basis dieser Verträge wurden ebenso Vergütungsvereinbarungen getroffen, die die Grundlage für unsere Abrechnung darstellen. Aufgrund dieser Vergütungsvereinbarungen rechnen wir als ambulanter Pflegedienst vereinbarte Leistungen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab.
Was versteht man unter einem Pflegehilfsmittel und wer übernimmt die Kosten?
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden.
Grunsätzlich unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett) und Verbrauchsprodukten (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen etc.) Sollten Sie Fragen dazu haben oder ein Pflegehilfsmittel benötigen, sprechen Sie uns gerne an!