KINDER

Infos und Tipps – von Eltern-Treffs bis zu häufigen Fragen 

Jeder Mensch muss die Chance haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Alltag eigenständig zu gestalten – das ist unsere Überzeugung, und dafür arbeiten wir.

Im gemeinsamen Alltag werden behinderte wie nicht behinderte Kinder gemäß ihres Entwicklungsstandes mit verschiedenen Aufgaben konfrontiert, die sie bewältigen sollen. Dies geschieht zum einen über spielerische Erfahrungsmöglichkeiten und zum anderen durch angeleitete Angebote. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, dass jeder von jedem lernt!

Wir möchten, dass sich alle Kinder zu eigenveranwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln, die sich in unserer Welt zurechtfinden und diese aktiv mitgestalten.

Eltern-Treff
Unser Angebot
Eltern gehören dazu!

Sie werden bei uns gehört und ernst genommen. Wir haben immer ein offenes Ohr für die Belange und Sorgen der Eltern behinderter Kinder. In regelmäßigen Treffen beraten wir Eltern und bieten auch Möglichkeiten, dass sich Eltern untereinander austauschen. 

Krabbeltreff 
Die Gruppe trifft sich zweimal im Monat mit ihren Kindern unter drei Jahren in der Tom-Mutters-Kindertagesstätte. 

Integrativer Eltern-Kind-Treff
Im Gesundheitszentrum des Klinikums Worms treffen sich Eltern mit „Frühchen“ oder entwicklungsverzögerten Kindern unter sieben Jahren. 

Elternkreis
Der Elternkreis bietet die Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre mit anderen Eltern auszutauschen.

Kontakt

Myriam Bliewert
Bereichsleitung

Tel. 06241 2038-108
Fax 06241 2038-180

myriam.bliewert [at] lebenshilfe-worms.de

FAQ-Kids
FAQ Hausfrühförderung
FAQ Hausfrühförderung 

Wie kann ich für mein Kind Frühförderung bekommen?
Setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, wir beraten Sie bei einem Erstgespräch über das weitere Vorgehen.

Brauche ich eine Überweisung vom Kinderarzt?
Für den Erstkontakt ist keine Überweisung notwendig.
Sollten Sie sich für eine Frühförderung nach dem Erstkontakt entscheiden, ist im Anschluss daran eine Vorstellung Ihres Kindes im SPZ Ludwigshafen vorgesehen. Dafür wird eine Überweisung benötigt.

Entstehen der Familie irgendwelche Kosten?
Die Hausfrühförderung wird durch den zuständigen Sozialhilfeträger nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen genehmigt und bezahlt.

Wie oft findet eine Förderung statt?
In der Regel findet ein wöchentlicher Hausbesuchstermin statt. Individuelle Absprachen sind möglich.

FAQ Tom-Mutters-Kindertagesstätte
FAQ Tom-Mutters-KiTa

Welche Betreuungszeiten gibt es? 
Für Kinder ohne Beeinträchtigung: 7-16 Uhr / 8-14 Uhr, 8-12 Uhr, sowie 14-16 Uhr
Für Kinder mit Beeinträchtigung: 8-15 Uhr; mittwochs 8-14 Uhr

Da für Kinder mit Beeinträchtigung beim entsprechenden Kostenträger ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden muss, bitten wir um Vereinbarung eines persönlichen Termins mit der KiTa-Leitung.

Mit welchen Kostenträgern arbeiten wir in der Regel zusammen?
Für Kinder mit Beeinträchtigung aus Worms: Stadtverwaltung Worms, Fb 5, Jugend, Soziales & Wohnen, Kirschgartenweg 58 in 67549 Worms, Tel.: 06241/ 853-0
Für Kinder mit Beeinträchtigung aus dem Landkreis Alzey-Worms: Kreisverwaltung Alzey Worms, Ernst-Ludwig-str. 36 in 55232 Alzey, 06731/ 408-0

Wie groß sind die Gruppen und wie sind diese personell besetzt?
In integrativen KiTa-Gruppen werden i.d.R. 15 Kinder betreut. (10 Kinder ohne Beeinträchtigung und 5 Kinder mit Beeinträchtigung) In jeder Gruppe sind 2 hauptamtliche MitarbeiterInnen (Erzieher, Heilpädagogen) Dem gesamten Haus stehen 3 FSJ-ler und eine Stelle für ein Berufspraktikum zur Verfügung) In der Krippe können 10 Kinder betreut werden. Hierunter bis zu 2 Kinder mit Beeinträchtigung. Die Gruppenstärke kann dann entsprechend auf bis zu 8 Kinder reduziert werden.

Wie arbeiten wir?
Wir arbeiten teil-offen. Die Kinder sind in einer festen Gruppe mit festen Bezugserziehern angedockt. Die Kinder verbringen jedoch regelmäßig auch Zeit gruppenübergreifend.

Ab welchem Alter nehmen wir die Kinder auf?
In der Krippe betreuen wir Kinder ab 4 Monate bis 3 Jahre.
In der Kindertagesstätte betreuen wir Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.

Erhalten Geschwisterkinder auch einen KiTa-Platz?
Bei der Platzvergabe wird versucht, Geschwisterkinder zu berücksichtigen. 

Werden Krippenkinder automatisch in der KiTa aufgenommen?
Nein. Die Kinder müssen auch in der Kindertagesstätte angemeldet werden. 

Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
In der Krippe gilt es einen Elternbeitrag zu entrichten, der sich nach der jeweiligen finanziellen Situation der Eltern richtet. Es besteht derzeit die Möglichkeit, dass die Eltern ab dem 2. Geburtstag ihres Kindes auf Antrag vom Elternbeitrag befreit werden können. Derzeit sind die KiTa-Plätze in RLP kostenfrei. Somit bezahlen die Eltern nur das Frühstück (derzeit pauschal 15.-€ mtl.) und das Mittagessen (3,10 € pro Mahlzeit)

Besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit Beeinträchtigung mit einem Fahrdienst abgeholt werden? 
Ja. Ausschließlich Kinder mit Beeinträchtigung 

Besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit Beeinträchtigung während der KiTa-Besuchszeit Therapie erhalten?
Derzeit können wir Logopädie und Ergotherapie auf Verordnung anbieten. Zudem kann Physiotherapie und Musiktherapie wahrgenommen werden.

Gibt es die Möglichkeit, dass Kinder auch nur an 3 Tagen in der Woche die KiTa besuchen?
Nein. Wir haben nur KiTa-Plätze, die auf 5 Tage ausgelegt sind.

Wie oft gehen wir mit unseren Kindern in den Garten?
Wir gehen jeden Tag in unseren Garten – außer bei extrem schlechtem Wetter. Die Kinder benötigen entsprechend wetteradäquate Kleidung.

Gibt es spezielle Angebote für Vorschulkinder?
Ja. In Form von  gruppenübergreifenden Projektwochen oder einzelnen Projekt-Tagen mit allen Vorschulkindern (mit und ohne Beeinträchtigung)

Welche Möglichkeiten hat man, sich als Eltern in die Einrichtung einzubringen?
Gemeinsame Feste, Elternbeirat, Begleitung von Aktionen, Eltern-Kind-Frühstück, Singkreis in der Adventszeit…

Welche Schließzeiten gibt es?
In der Regel hat die Kita die 3 letzten Wochen der rheinlandpfälzischen Sommerferien geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Einzelne flexible Schließtage werden den Eltern frühzeitig bekannt gegeben. (z.B. Brückentage)

Lebenshilfe im Besonderen
Wir arbeiten eng mit unseren Kollegen von der Hausfrühförderung zusammen. Wir stellen gerne Kontakt zu unseren Kollegen des familienentlastenden Dienstes und der pädagogischen Integrationsdienste her.

FAQ Pädagogischer Integrationsdienst
FAQ Pädagogischer Integrationsdienst
 

Kann mein Kind mit Beeinträchtigung eine Regelschule am Wohnort besuchen?
In Rheinland-Pfalz sollen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die gleichen Schulen besuchen können wie ihre nichtbehinderten Mitschülerinnen und Mitschüler. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich zwischen den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule entscheiden. Beiden Lernorten ist gemein, dass die individuelle Lernausgangslage jeder Schülerin und jedes Schülers berücksichtigt wird.

Wenn Sie Ihr Kind gerne an der Regelschule vor Ort anmelden möchten, muss also die jeweilige Schulleitung zustimmen, sofern es sich nicht um eine Schwerpunktschule handelt.

Wie kann ich einen Antrag auf einen Integrationshelfer stellen?
Die Begleitung ihres Kindes im Kindergarten oder in der Schule durch eine Integrationshilfe ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft.
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt, wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt, oder beim Jugendamt,  wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde.

Was ist ein Nachteilsausgleich?
„Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu berücksichtigen und ist ihnen der zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderliche Nachteilsausgleich zu gewähren.“

(§ 3 Abs. 5 SchulG) 

Welche Maßnahmen im Unterricht und bei der Leistungsfeststellung erforderlich sind, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Medizinische Diagnosen sind nur ein erster Anhaltspunkt für die Prüfung, ob Nachteilsausgleich erforderlich ist.

Was ist eigentlich Autismus?
Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus-Spektrum-Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.

FAQ Beratungsstelle
FAQ Beratungsstelle

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Freizeitbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigung?
Der FED der Lebenshilfe bietet verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung an. Weitere Informationen und  Adressen finden Sie hier.
Die Beratungsstelle berät sie gerne auch bei der Frage der Finanzierung. 

Wo finden Menschen mit Beeinträchtigung Unterstützung wenn es die eigene Familie kurzzeitig nicht kann?
Es gibt Familienentlastende Dienste (FED), die stundenweise Pflege- und Assistenzleistungen übernehmen, entweder bei der Familie zuhause oder in den Räumen des Dienstes. Die Mitarbeiter dieser Dienste begleiten Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung auch bei Aktivitäten in der Freizeit. 

Die Art der Unterstützung und die Anzahl der Stunden richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Die Mitarbeiter des Dienstes sprechen dies mit Ihnen ab. 
Weitere Informationen zur Finanzierung und  Adressen finden Sie hier.

Wie kann ich die Freizeitbetreuungen des FED für mein Kind mit Beeinträchtigung finanzieren?Die Freizeitangebote des FED können entweder privat oder durch Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen finanziert werden. 
Für weitere Informationen und Fragen berät Sie die Beratungsstelle.

Wofür ist ein Pflegegrad sinnvoll?Durch den Pflegegrad hat man einen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsleistungen (125 €/Monat), ab Pflegegrad 1
  • Verhinderungspflege (1612 €/Jahr), ab Pflegegrad 2
  • Pflegegeld (316 €), bei Pflegegrad 2
  • Kurzzeitpflege (806 €/Jahr)
  • Zusätzlich Umwandlung der Pflegesachleistungen (bis 40%)

Diese Ansprüche können für Leistungen des Familienentlastenden Dienstes eingesetzt werden. 
Dazu berät Sie gerne die Beratungsstelle.

Können auch Angehörige oder Nachbarn mein Kind betreuen? Wie kann ich das finanzieren?
Ersatzpflege/-betreuung durch Bekannte und Angehörige kann entweder privat oder durch Verhinderungspflege finanziert werden.
Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen gerne die Beratungsstelle zur Verfügung.

Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es für mein Kind mit Beeinträchtigung nach der Schule?
Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen erhalten in der Schule durch die Agentur für Arbeit eine geschulte Berufsberatung durch sogenannte Reha-Berater.
 Bei Vorliegen der Ausbildungsfähigkeit kann man eine Ausbildung machen. Ist ihre Ausbildungsfähigkeit nicht vollständig vorhanden, können Menschen mit Behinderung eine sogenannte Teilausbildung machen. Möglich ist in diesem Fall aber auch die Förderung über eine „Assistierte Ausbildung“. Auch für diese Arten von Ausbildung ist die Agentur für Arbeit zuständig. 

Eine weitere Möglichkeit, sich für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren, ist die „Unterstützte Beschäftigung“. Bei dieser Maßnahme wird direkt ein Arbeitsplatz in einem Betrieb angestrebt.
Wenn die Ausbildungsfähigkeit nicht vorliegt, jedoch die Werkstattfähigkeit, gibt es die Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder die Tagesförderstätte, die verschiedene Arbeitsmöglichkeiten anbietet. 
Für weitere Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung.

Wie kann ich für mein Kind eine Integrationshilfe beantragen?
Sie stellen formlos, mündlich oder schriftlich einen Antrag an den Sozialhilfeträger, Jugendamt (seel./psychisch) oder Sozialamt (körperl./geist.). Der Träger schickt Ihnen Formulare und erbittet weitere Unterlagen (ärztl. Gutachten, psycholog. Gutachten, Stellungnahme von Lehrern oder Erzieher). Sie schicken die Unterlagen an das Amt, die auch die Zuständigkeit festlegt. Ein Gutachter stellt den Stundenumfang und Qualifikation der I-Kraft fest. Beim Jugendamt nimmt das Jugendamt Kontakt zu Leistungserbringern auf. In einem Hilfeplangespräch wird der Bedarf des Kindes festgelegt.  Beim Sozialamt legt der Sachbearbeiter den Unterstützungsbedarf fest und gibt Ihnen eine Anbieterliste. Dann wird der Leistungsanbieter beauftragt, eine Integrationskraft zu stellen.
Die Beratungsstelle kann Sie dabei unterstützen.

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Antrag stellen bei der Krankenkasse:

  1. Versichertenkarte des Antragstellers bereitlegen, bei Krankenkasse anrufen (Telefonnummer finden sie im Internet) und dort mitteilen, dass ein Pflegegrad beantragt werden möchte

    oder
     
  2. Persönlich zur Krankenkasse gehen und dort einem Mitarbeiter mitteilen, das ein Pflegegrad beantragt werden soll.

    Die Krankenkasse schickt einen Fragebogen an Sie nach Hause. Diesen müssen Sie ausfüllen und weitere Unterlagen beilegen. So hat der MDK schon mal vorab Informationen über Ihr Kind.
     
  3. Der MDK schickt einen Brief mit einem Termin. An dem Termin kommt ein Mitarbeiter vom MDK zu Ihnen nach Hause und begutachtet Ihr Kind und stellt verschiedene Fragen zu bestimmten Themen.

    Vor dem Besuch vom MDK sollten Sie sich überlegen und notieren, bei welchen Tätigkeiten Ihr Kind Hilfe benötigt. Dabei kann Sie die Beratungsstelle unterstützen.
     
  4. Per Brief wird Ihnen mitgeteilt ob und welcher Pflegegrad festgestellt wurde.
    https://www.youtube.com/watch?v=UxXXIZqJRME

Die Beratungsstelle steht Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

  1. Antrag stellen. Unser Beratungsteam kann beim Ausfüllen helfen.
  2. Ausführliche Berichte der Ärzte, Versicherung, Schule etc. dem Antrag hinzufügen 
  3. An das zuständige Landesamt versenden.
  4. Entscheidung, welcher GdB

Bei Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung. 

Welche frühen Hilfen gibt es für Kinder mit Beeinträchtigung?
Die Hausfrühförderung der Lebenshilfe bietet Kindern mit Beeinträchtigungen (von 0-Schuleintritt) individuelle Förderung im gewohnten häuslichen Umfeld. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Kosten werden auf Antragstellung vom Sozialamt übernommen. 
Bei der Antragsstellung und bei weiteren Fragen kann Sie die Beratungsstelle unterstützen.

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für Kinder von 3 bis 6 Jahren?
Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Neben der Betreuung in Kindertagestätten gibt es Alternativen wie beispielsweise Tagesmütter und -väter. 
Vielfach gibt es Kindertageseinrichtungen, die auf Kinder mit Behinderung spezialisiert sind, zum Beispiel unser Tom-Mutters-Kindergarten. Häufig gibt es einen Fahrdienst, der die Kinder abholt und wieder heimbringt. 
In der Regel müssen sich die Eltern selbst einen Kindergarten suchen. Dafür müssen sie sich im Online-Portal anmelden. 
Dabei kann Sie  die die Beratungsstelle gerne unterstützen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Schulen oder Kindergärten für mein Kind mit Beeinträchtigung?
Kinder mit Beeinträchtigungen, die einen Kindergarten oder Schule besuchen, können eine Integrationshilfe bekommen, wenn sie einen erhöhten Unterstützungsbedarf benötigen. Die Integrationskraft begleitet das Kind in der Einrichtung und unterstützt es individuell so viel wie nötig und so wenig wie möglich, damit das Kind am Unterricht teilhaben kann. Dieses zusätzliche Personal kann über die Eingliederungshilfe finanziert werden. 
Die Beratungsstelle oder der Sozialhilfeträger kann Sie dabei unterstützen.

Welche Schule ist richtig für mein Kind mit Beeinträchtigung?
Kinder werden mit sechs Jahren schulpflichtig und bleiben es bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen, auch mit Behinderung, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung. 

Kinder mit Beeinträchtigung haben nach der UN-BRK das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung zur Schule zu gehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen, die dem sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes entspricht.

Benötigt ihr Kind mehr Unterstützung um in der allgemeinen Schule oder in der Förderschule zurecht zu kommen, kann über die Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger eine Integrationshilfe beantragt werden. 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung.

Wie ist das Verfahren für die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung? 
Schüler erhalten in der Schule eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit. Sie können in der Schule dann auch schon ein Praktikum machen in der Werkstatt. Am Ende der Schulzeit gibt es dann eine „Berufswegekonferenz“ und es wird ein Gutachten erstellt, ob das Kind werkstattfähig, aber nicht ausbildungsfähig ist. Die Agentur für Arbeit gibt der Werkstatt Bescheid und schlägt den Eltern eine Werkstatt vor. Jedoch können die Eltern entscheiden, zu welcher Werkstatt das Kind gehen soll. Das Eingangsverfahren in der Werkstatt dauert 3 Monate. Danach kann man verschiedene Bereiche in der Werkstatt ausprobieren, in denen man am Ende arbeiten möchte. Nach 2 Jahren wird eine Entscheidung getroffen. Es ist auch möglich anschließend eine Ausbildung zu machen.
Weitere Informationen zu unserer Werkstatt der Lebenshilfe Worms finden Sie hier.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung.

Welche Arbeitsmöglichkeiten hat mein Kind in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
Informationen zu unserer Werkstatt der Lebenshilfe Worms finden Sie hier.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung.

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