FAQs
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Freizeitbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigung?
Der FED der Lebenshilfe bietet verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung an. Weitere Informationen und Adressen finden Sie hier.
Wo finden Menschen mit Beeinträchtigung Unterstützung wenn es die eigene Familie kurzzeitig nicht kann?
Es gibt Familienentlastende Dienste (FED), die stundenweise Pflege- und Assistenzleistungen übernehmen, entweder bei der Familie zuhause oder in den Räumen des Dienstes. Die Mitarbeiter dieser Dienste begleiten Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung auch bei Aktivitäten in der Freizeit.
Die Art der Unterstützung und die Anzahl der Stunden richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Die Mitarbeiter des Dienstes sprechen dies mit Ihnen ab.
Weitere Informationen zur Finanzierung und Adressen finden Sie hier.
Wie kann ich die Freizeitbetreuungen des FED für mein Kind mit Beeinträchtigung finanzieren?Die Freizeitangebote des FED können entweder privat oder durch Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen finanziert werden.
Wofür ist ein Pflegegrad sinnvoll?Durch den Pflegegrad hat man einen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsleistungen (125 €/Monat), ab Pflegegrad 1
- Verhinderungspflege (1612 €/Jahr), ab Pflegegrad 2
- Pflegegeld (316 €), bei Pflegegrad 2
- Kurzzeitpflege (806 €/Jahr)
- Zusätzlich Umwandlung der Pflegesachleistungen (bis 40%)
Diese Ansprüche können für Leistungen des Familienentlastenden Dienstes eingesetzt werden.
Können auch Angehörige oder Nachbarn mein Kind betreuen? Wie kann ich das finanzieren?
Ersatzpflege/-betreuung durch Bekannte und Angehörige kann entweder privat oder durch Verhinderungspflege finanziert werden.
Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es für mein Kind mit Beeinträchtigung nach der Schule?
Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen erhalten in der Schule durch die Agentur für Arbeit eine geschulte Berufsberatung durch sogenannte Reha-Berater.
Bei Vorliegen der Ausbildungsfähigkeit kann man eine Ausbildung machen. Ist ihre Ausbildungsfähigkeit nicht vollständig vorhanden, können Menschen mit Behinderung eine sogenannte Teilausbildung machen. Möglich ist in diesem Fall aber auch die Förderung über eine „Assistierte Ausbildung“. Auch für diese Arten von Ausbildung ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Eine weitere Möglichkeit, sich für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren, ist die „Unterstützte Beschäftigung“. Bei dieser Maßnahme wird direkt ein Arbeitsplatz in einem Betrieb angestrebt.
Wenn die Ausbildungsfähigkeit nicht vorliegt, jedoch die Werkstattfähigkeit, gibt es die Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder die Tagesförderstätte, die verschiedene Arbeitsmöglichkeiten anbietet.
Wie kann ich für mein Kind eine Integrationshilfe beantragen?
Sie stellen formlos, mündlich oder schriftlich einen Antrag an den Sozialhilfeträger, Jugendamt (seel./psychisch) oder Sozialamt (körperl./geist.). Der Träger schickt Ihnen Formulare und erbittet weitere Unterlagen (ärztl. Gutachten, psycholog. Gutachten, Stellungnahme von Lehrern oder Erzieher). Sie schicken die Unterlagen an das Amt, die auch die Zuständigkeit festlegt. Ein Gutachter stellt den Stundenumfang und Qualifikation der I-Kraft fest. Beim Jugendamt nimmt das Jugendamt Kontakt zu Leistungserbringern auf. In einem Hilfeplangespräch wird der Bedarf des Kindes festgelegt. Beim Sozialamt legt der Sachbearbeiter den Unterstützungsbedarf fest und gibt Ihnen eine Anbieterliste. Dann wird der Leistungsanbieter beauftragt, eine Integrationskraft zu stellen.
Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Antrag stellen bei der Krankenkasse:
- Versichertenkarte des Antragstellers bereitlegen, bei Krankenkasse anrufen (Telefonnummer finden sie im Internet) und dort mitteilen, dass ein Pflegegrad beantragt werden möchte
oder
- Persönlich zur Krankenkasse gehen und dort einem Mitarbeiter mitteilen, das ein Pflegegrad beantragt werden soll.
Die Krankenkasse schickt einen Fragebogen an Sie nach Hause. Diesen müssen Sie ausfüllen und weitere Unterlagen beilegen. So hat der MDK schon mal vorab Informationen über Ihr Kind.
- Der MDK schickt einen Brief mit einem Termin. An dem Termin kommt ein Mitarbeiter vom MDK zu Ihnen nach Hause und begutachtet Ihr Kind und stellt verschiedene Fragen zu bestimmten Themen.
Vor dem Besuch vom MDK sollten Sie sich überlegen und notieren, bei welchen Tätigkeiten Ihr Kind Hilfe benötigt. Dabei kann Sie die Beratungsstelle unterstützen.
- Per Brief wird Ihnen mitgeteilt ob und welcher Pflegegrad festgestellt wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=UxXXIZqJRME
Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
- Antrag stellen. Unser Beratungsteam kann beim Ausfüllen helfen.
- Ausführliche Berichte der Ärzte, Versicherung, Schule etc. dem Antrag hinzufügen
- An das zuständige Landesamt versenden.
- Entscheidung, welcher GdB
Welche frühen Hilfen gibt es für Kinder mit Beeinträchtigung?
Die Hausfrühförderung der Lebenshilfe bietet Kindern mit Beeinträchtigungen (von 0-Schuleintritt) individuelle Förderung im gewohnten häuslichen Umfeld. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Kosten werden auf Antragstellung vom Sozialamt übernommen.
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für Kinder von 3 bis 6 Jahren?
Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer KiTa. Neben der Betreuung in Kindertagestätten gibt es Alternativen wie beispielsweise Tagesmütter und -väter.
Vielfach gibt es Kindertageseinrichtungen, die auf Kinder mit Behinderung spezialisiert sind, zum Beispiel unser Tom-Mutters-Kindertagesstätte. Häufig gibt es einen Fahrdienst, der die Kinder abholt und wieder heimbringt.
In der Regel müssen sich die Eltern selbst eine KiTa suchen. Dafür müssen sie sich im Online-Portal anmelden.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Schulen oder Kindergärten für mein Kind mit Beeinträchtigung?
Kinder mit Beeinträchtigungen, die eine KiTa oder Schule besuchen, können eine Integrationshilfe bekommen, wenn sie einen erhöhten Unterstützungsbedarf benötigen. Die Integrationskraft begleitet das Kind in der Einrichtung und unterstützt es individuell so viel wie nötig und so wenig wie möglich, damit das Kind am Unterricht teilhaben kann. Dieses zusätzliche Personal kann über die Eingliederungshilfe finanziert werden.
Welche Schule ist richtig für mein Kind mit Beeinträchtigung?
Kinder werden mit sechs Jahren schulpflichtig und bleiben es bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen, auch mit Behinderung, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.
Kinder mit Beeinträchtigung haben nach der UN-BRK das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung zur Schule zu gehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen, die dem sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes entspricht.
Benötigt ihr Kind mehr Unterstützung um in der allgemeinen Schule oder in der Förderschule zurecht zu kommen, kann über die Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger eine Integrationshilfe beantragt werden.
Wie ist das Verfahren für die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
Schüler erhalten in der Schule eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit. Sie können in der Schule dann auch schon ein Praktikum machen in der Werkstatt. Am Ende der Schulzeit gibt es dann eine „Berufswegekonferenz“ und es wird ein Gutachten erstellt, ob das Kind werkstattfähig, aber nicht ausbildungsfähig ist. Die Agentur für Arbeit gibt der Werkstatt Bescheid und schlägt den Eltern eine Werkstatt vor. Jedoch können die Eltern entscheiden, zu welcher Werkstatt das Kind gehen soll. Das Eingangsverfahren in der Werkstatt dauert 3 Monate. Danach kann man verschiedene Bereiche in der Werkstatt ausprobieren, in denen man am Ende arbeiten möchte. Nach 2 Jahren wird eine Entscheidung getroffen. Es ist auch möglich anschließend eine Ausbildung zu machen.
Weitere Informationen zu unserer Werkstatt der Lebenshilfe Worms finden Sie hier.
Welche Arbeitsmöglichkeiten hat mein Kind in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
Informationen zu unserer Werkstatt der Lebenshilfe Worms finden Sie hier.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung.