Bundestag trifft Regelungen

Bundestag trifft Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus

Was für ein Erfolg kurz vor Ende der Legislaturperiode: Der Bundestag regelt die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung.

Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten. Bei der Begleitung durch Mitarbeiter*innen von Diensten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen hingegen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Bisher war ungeregelt, wer die Kosten für die Begleitung übernimmt. Das führte immer wieder dazu, dass Menschen mit Behinderung unzureichend oder auch gar nicht im Krankenhaus behandelt werden konnten oder dies mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden war.

Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit solche Situationen endlich der Vergangenheit angehören.

Wichtig zu wissen: Die geplanten Regelungen werden voraussichtlich erst ab Oktober 2022 gelten.
Warum das so ist und weitere Details zu den neuen Regelungen erfahren Sie auf der Webseite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.

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