
Petition zur Eingliederungshilfe: „Teilhabe ist Menschenrecht“
Die Lebenshilfe setzt sich gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Unterstützer:innen für den Erhalt der Eingliederungshilfe ein. Anlass ist eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag, die sich klar gegen mögliche Kürzungen und Einschränkungen richtet.
Sorge vor Einsparungen wächst
In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten der Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Debatten sorgen bei vielen Menschen mit Behinderung, ihren Familien und Freund:innen für große Verunsicherung.
Die zentrale Frage:
Wird die notwendige Unterstützung auch in Zukunft noch ausreichen, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen?
Hintergrund ist der finanzielle Druck auf viele Kommunen. Leere Kassen führen dazu, dass nach Einsparmöglichkeiten gesucht wird. Auch auf Bundesebene wird diese Diskussion aufgegriffen: Die Sozialstaatskommission fordert, den aktuellen Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen verstärkt auf mögliche Kosteneinsparungen auszurichten. Erste Ergebnisse sollen bereits bis Mitte 2026 vorliegen.
Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Leistung
Für Menschen mit Behinderung ist die Eingliederungshilfe keine Zusatzleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe.
Sie umfasst unter anderem:
- Assistenz beim Wohnen
- Unterstützung in Schule und Arbeit
- Begleitung im Alltag und in der Freizeit
- Hilfen bei Kommunikation und sozialer Teilhabe
Diese Leistungen ermöglichen es, selbst zu entscheiden, wie und wo man leben möchte – ein zentrales Recht, das im Sozialgesetzbuch IX verankert ist.
Kürzungen oder pauschale Begrenzungen hätten daher weitreichende Folgen: weniger Selbstständigkeit, weniger Teilhabe und letztlich weniger Würde.
Klare Forderungen an den Bundestag
Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die die Eingliederungshilfe schwächen. Konkret bedeutet das:
- keine Einschränkungen im SGB IX, die selbstbestimmtes Leben gefährden
- Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderung
- Gleichrang von Pflege und Eingliederungshilfe sichern
- Weiterentwicklung der Leistungen im Sinne von Inklusion – nicht Einsparung
„Vorfahrt für Inklusion“
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Teilhabe als Menschenrecht zu sichern. Dieser Anspruch darf nicht durch Sparmaßnahmen unterlaufen werden.
Die Petition macht deutlich:
Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit Menschen umgeht, die Unterstützung benötigen.