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Hinweisgeberschutzgesetz

Die Lebenshilfe Einrichtungen gGmbH Worms hat gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet.

Über das Hinweisgeberportal können Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit unserer Organisation vertraulich und auf Wunsch anonym gemeldet werden. Das Portal steht Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Geschäftspartnern sowie weiteren Personen offen, die im beruflichen Kontext mit der Lebenshilfe Einrichtungen gGmbH Worms in Verbindung stehen.

Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes hinweisgebender Personen.

Das Hinweisgeberportal erreichen Sie unter folgendem Link:

https://lebenshilfe-worms.vispato.com/