Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen – damit Inklusion gelingt
Lebenslanges gemeinsames Lernen – diese Vision wird als Ziel unserer Landesregierung zur Umsetzung der UNKonvention formuliert (www.Inklusion.rlp.de). Kinder und Jugendliche nach ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützen und respektieren, sie durch ihr Umfeld fördern und sie pädagogisch, medizinisch und therapeutisch begleiten – so kann Inklusion gelingen. Dennoch bestehen seitens der Eltern, der Erzieher oder der Lehrer Bedenken, manche Kinder in Regeleinrichtungen zu schicken.
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.
Kinder angemessen fördern
Kinder brauchen den Kontakt zu anderen Kindern, auch schon im frühen Alter. Deshalb ist der Besuch eines Kindertagesangebotes auch für Kinder mit Behinderung auf jeden Fall empfehlenswert.
Für sie stehen vor dem Schuleintritt verschiedene Angebote der Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung.
Der Leitgedanke der Inklusion verfolgt das Ziel, für alle Kinder unabhängig von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, kulturellem oder religiösem Hintergrund gemeinsame und angemessene Förderangebote einzurichten.
Haben Sie ein Kindergartenkind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf? Dann können wir Ihnen zwei Möglichkeiten anbieten:
- Ihr Kind kann unseren integrativen Tom-Mutters-Kindergarten besuchen.
- Oder eine unserer Integrationshilfen begleitet Ihr Kind in einem Regelkindergarten Ihrer Wahl.
- Erscheint Ihr Kind nicht altersgemäß entwickelt, können Sie bis zum sechsten Lebensjahr Hausfrühförderung beantragen.
Ein Kindergarten wie alle anderen ... Und gleichzeitig ein ganz besonderer!
Unser Tom-Mutters-Kindergarten ist eine integrative Einrichtung, die grundsätzlich ALLEN Kindern offensteht – Kindern mit und ohne (geistige) Behinderung und Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Bei uns wird jedes Kind mit all seinen Stärken und Schwächen angenommen und individuell gefördert. Alle Kinder lernen voneinander und nehmen verschiedenste Erfahrungen des sozialen Miteinanders mit ins Leben.
Wir wollen Kindern die Möglichkeit bieten, ein gesundes Selbstbewusstsein aufzubauen, sich und andere so anzunehmen, wie sie sind.
Damit sich Ihr Kind wohlfühlt
Manchmal fällt es Kindern mit Behinderung schwer, sich in einem Regelkindergarten allein zurechtzufinden. Sie benötigen dafür zusätzliche Unterstützung. In solchen Fällen kann ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe das Kind dabei begleiten.
Diese Begleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft.
Als Eltern können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen (gemäß §§ 53; 54 SGB XII – wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß §35 a SGB VIII – wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.
Eine passende Schule finden
Haben Sie ein Schulkind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf? Dann stehen Ihnen vielerlei Möglichkeiten offen, die passende Schule für Ihr Kind zu finden.
Sie können beispielsweise eine Schwerpunktschule oder eine Förderschule wählen. Diesen beiden Lernorten ist gemein, dass die individuelle Lernausgangslage jeder Schülerin und jedes Schülers berücksichtigt wird.
Oder Sie entscheiden sich für eine IGS, eine Realschule oder ein Gymnasium. Denn RheinlandPfalz ist es ein Anliegen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen, die gleichen Schulen zu besuchen und gleichberechtigt an einem gemeinsamen Unterricht teilzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://bildung-rp.de/schularten.html
Haben Sie dazu Fragen? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie gerne.
Zieldifferente und zielgleiche Förderung
Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe), an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht zieldifferent und zielgleich gefördert werden.
Hier kann ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe Ihrem Kind den Schulalltag erleichtern.
Diese Begleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft.
Als Eltern können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen (gemäß §§ 53; 54 SGB XII – wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß §35 a SGB VIII – wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://inklusion.bildung-rp.de/inklusion.html
Haben Sie dazu Fragen? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie gerne.
Sonderpädagogische Förderung
An Förderschulen lernen ausschließlich Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und deren Eltern diesen Lernort gewählt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
https://foerderschule.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html
Hier kann ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe Ihrem Kind den Schulalltag erleichtern.
Diese Begleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft.
Als Eltern können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen (gemäß §§ 53; 54 SGB XII – wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß §35 a SGB VIII – wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Haben Sie dazu Fragen? Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.
Zielgleiche Förderung
Auch an Schulen, die nicht zugleich Schwerpunktschulen sind, lernen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung; zum Beispiel mit Körper und Sinnesbehinderungen oder Autismus-SpektrumStörungen. Diese Schülerinnen und Schüler streben im zielgleichen Unterricht die gleichen Schulabschlüsse wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an.
Hier kann ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe Ihrem Kind den Schulalltag erleichtern.
Diese Begleitung ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft.
Als Eltern können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen (gemäß §§ 53; 54 SGB XII – wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß §35 a SGB VIII – wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://bildung-rp.de/schularten.html
Haben Sie dazu Fragen? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie gerne.